Beratung und Entsorgung
Wir erstellen maßgeschneiderte Abfallwirtschafts- und Entsorgungskonzepte
Beistellung eines Gefahrengutbeauftragten
Die Beistellung eines Gefahrengutbeauftragten ist verpflichtend für alle Unternehmen, die in den Beförderungsprozess bzw. die Be- und Entladung gefährlicher Güter eingebunden sind.